Wort davor: Kameralamtsbezirk

Kameralamtsbuchhalter
Erklärung: Buchhalter bei einem Kameralamt (II).
vgl. Kameralamtspersonal.
Sachhinweis: 1821 Reyscher,Ges. XVIII 83.

Wort danach: Kameralamtsdiener

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten