Kameral-
Erklärung:
abgeleitet aus cameralis (von camera, vgl. dazu Kammer, insbesondere I,
II und IV) als Bestimmungswort in Kompositen, die Gegenstände der fürstlichen (Kammer-
bezw. Finanz-) Verwaltung und Wirtschaft sowie der Finanz- bezw. Staatswirtschaftslehre bezeichnen.
Wort danach: Kameralabgabe
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