Wort davor: Kalttöpferschmied

Kalumnie [Ergänzung zum Druck]
Erklärung: "Schikane, wenn man wider besseres Wissen unter dem Scheine des Rechts gegen jemand Ansprüche geltend macht, insbes. wissentlich eine unbegründete Zivilklage oder Kriminalklage gegen ihn erhebt" Heumann-Seckel 52.
sprachliche Erläuterung: aus gleichbed. lat. calumnie.

Wort danach: Kalumnieneid

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten