Wort davor: Kaltschwesterchen

Kaltsinnigkeit

Kaltsinnigkeit (I)
Erklärung: (strafbare) Gleichgültigkeit.

Kaltsinnigkeit (II)
Erklärung: Besonnenheit.

Wort danach: kaltstehen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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