Wort davor: Kaltschwesterchen
Kaltsinnigkeit
Kaltsinnigkeit (I)
Erklärung:
(strafbare) Gleichgültigkeit.
- Belegtext:
indicia specialia ... seynd ... 5 im laster der beleydigten majestät ... kaltsinnigkeit in der treu, und herrendiensten
Datierung: 1707
Fundstelle: SudetenHGO. Art. 13 2, 5
Kaltsinnigkeit (II)
Erklärung:
Besonnenheit.
- Belegtext:
efg. angeborne humanität, kaltsinnigkeit u.a. fürstliche tugenden
Datierung: 1615
Fundstelle: WürtLTA.2 III 283
- Fundstelle: SchwäbWB. IV 172
Wort danach: kaltstehen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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