Wort davor: Kaltfastenhaus
Kalthans
Kalthans (I)
Erklärung:
Angeber, Denunziant.
- Belegtext:
es werden aber totengräber, hundeschläger, kalthansen und ander dergleichen schindergesinde, das sich verunreinigt, dahin an das gericht gewiesen
Datierung: 1584
Fundstelle: Peuckert,Alchymist 62
- Fundstelle: DWB. V 90f.
- Belegtext:
banditen, kalthansen, einbrecher
Fundstelle: ElsWB. I 358
- Fundstelle: Götze,FrühnhdGl.7 130
Kalthans (II)
Erklärung:
im Rahmen eines offiziellen Brauches.
- Belegtext:
in disem bad wirt ein schultheiß erwelet ..., deßgleichen ein ... kalthanß ... so nach der suppen das gericht besitzen vnnd die vnzucht, so daselbst ... begangen, wol straffen vnd abstellen mögen
Datierung: 1578
Region/Autor/Textsorte:
Aargau
Fundstelle: Martin,DBadewesen 314
Wort danach: Kaltkreuzgangteßle
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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