Wort davor: Kaltfastenhaus

Kalthans

Kalthans (I)
Erklärung: Angeber, Denunziant.

Kalthans (II)
Erklärung: im Rahmen eines offiziellen Brauches.

Wort danach: Kaltkreuzgangteßle

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten