Kalkzeichen Erklärung:Marke, mit der sich der zum Kalkbezug Berechtigte ausweist.
Belegtext:
[die mit der Verwaltung des Kalkhofs Beauftragten sollen die] verwaltung der kalk-zeichen fleißig wahrnehmen Datierung: 1695
Fundstelle:HambGSamml. II 52
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