Wort davor: Kalkzehnt
Kalkzehntgefälle
- Belegtext:
müssen wir [Karl VI.] ... mit sonderem mißfallen vernehmen, daß zu schmaehlerung unsers kalch-zehend-gefälls ... darwider gehandelt werde
Datierung: 1715
Fundstelle: CAustr. III 777
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- Belegtext:
[die] einhebung des kalkzehends ... [hat] den kalkschwärzungen und andern verkürzungen des kalkzehendgefälls nicht einhalt gethan
Datierung: 1806
Fundstelle: Kropatschek,KKGes. 21 S. 355
Wort danach: Kalkzeichen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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