Wort davor: Kalksieder
Kalkstein
- Datierung: 1695
Fundstelle: HambGSamml. II 56
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- in Google Books
- Belegtext:
in Sachsen ... steht das recht, kalksteine zu graben und kalk zu brennen, den vasallen und grund-herren zu
Datierung: 1784
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 32 S. 739
- Belegtext:
ist sie [die muthung] auf bloße steinarten, als ... kalkstein ... nicht nachgelassen
Datierung: 1793
Fundstelle: Schwarz,LausWB. III 325
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- Belegtext:
vom kalkmaaß wird 1 prahm roher ungebrannter kalkstein jetzt 300 cubikfuß oder 10 fuß laenge und breite und 3 fuß hoehe gerechnet
Datierung: 1805
Region/Autor/Textsorte:
Berlin
Fundstelle: Nelkenbrecher,MünzTschb. 43
- Belegtext:
die bau-ordnung bestimmt ... wie die kalchsteine beschaffen ... seyn muessen
Datierung: 1815
Fundstelle: WirtRealIndex II 413
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
- Belegtext:
die bau-ordnung bestimmt wegen des kalchs dreyerley: wie die kalchsteine beschaffen und zum brennen vorbereitet seyn muessen ... wie der kalch zu guter wehrschaft und kaufmannsgut gebrannt werden soll
Datierung: 1815
Fundstelle: WirtRealIndex II 413
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
Wort danach: Kalksteinassignation
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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