Wort davor: Kalkmeß
Kalkmesser
Erklärung:
städtischer Bediensteter.
- Belegtext:
H.S., kalkmesser
Datierung: 1400
Fundstelle: VeröfflFrkG. X 2 S. 24
- Belegtext:
die geschworn kalkmesser
Datierung: 1502
Fundstelle: NjblFrkG. 10 (1915) 74
- Belegtext:
dem khalchmesser sollen wegen desz messen nicht mehr den zween pfennig van einem metzen geraicht werren
Datierung: 1602
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 99
- Belegtext:
von kalchmessern. es soll ... in ieder stadt und flecken, da kalch gebrennt wird, ein sonderer kalchmesser ... der dess messens und ... des kalchs bericht ... habe ... verordnet ... werden
Datierung: 1655
Fundstelle: Reyscher,Ges. XIII 203
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
daß die materialia, alß kalckh durch den kalckmeßer alhier ... gezählt [werden]
Datierung: 1672
Fundstelle: HeidelbUnivStat. 264
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- digitalisiert von der UB Heidelberg
- Belegtext:
solcher kalch durch unseren geschwornen kalchmesser ordentlich gemessen ... werden solle
Datierung: 1694
Fundstelle: CAustr. I 638
[weitere Angaben: ebd.ö.]
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- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Datierung: 1715
Fundstelle: CAustr. III 777
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
kalch-messer [als subalterner officier des kaiserlichen Hofbauamtes]
Datierung: 1761
Fundstelle: Moser,Hofr. II 261
- Belegtext:
beeydigte kalk-messer ... sie kaufen ihren dienst
Datierung: 1766
Fundstelle: HambGSamml. II 68
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- in Google Books
- Belegtext:
kalkmesser ... der den zum bauen bestimmten kalk den mäurern zumisset, und welches bey verschiedenen bauämtern eine vereidigte person ist
Datierung: 1775
Fundstelle: Adelung II 1473
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
soll niemand eine gefüllte kalkgrube ... unterzünden, bevor er sich nicht a) bei dem bestellten kalkmesser gemeldet
Datierung: 1806
Fundstelle: Kropatschek,KKGes. 21 S. 356
[weitere Angaben: ebd. 357]
- Belegtext:
[das] ausmessen [von Kalk] muß durch den beeidigten kalchmesser geschehen
Datierung: 1815
Fundstelle: WirtRealIndex II 413
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
- Belegtext:
für das privatrecht sind die salz- und kalkmesser nach gleichen grundsaetzen zu beurtheilen
Datierung: 1828
Fundstelle: Pöhls,HR. I 160
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- Fundstelle: Gutzeit,Livl. I p. 19
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- in Google Books
- Fundstelle: Lasch-Borchling II 505
- Fundstelle: MnlWB. III 1126
- Fundstelle: SchwäbWB. IV 164
Wort danach: Kalkmesserei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten