Kalkbrandverpachtung
Erklärung:
(rechtsgeschäftliche) Überlassung des (auf obrigkeitlicher Erlaubnis beruhenden) Rechts zur Ausübung des Kalkbrennens im Wald.
vgl.
Kalkbrennereipacht.
Wort danach: Kalkbrechen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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