Wort davor: Kalkbeseher

Kalkbrandverpachtung
Erklärung: (rechtsgeschäftliche) Überlassung des (auf obrigkeitlicher Erlaubnis beruhenden) Rechts zur Ausübung des Kalkbrennens im Wald.
vgl. Kalkbrennereipacht.

Wort danach: Kalkbrechen

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