Wort davor: Kalenderwerk
Kalenderwesen
Kalenderwesen (I)
Erklärung:
allgemein.
- Belegtext:
beschaffenheit des annoch ohnverglichenen calender-wesens
Datierung: 1743
Fundstelle: Hempel,StaatsLex. V 574
- Belegtext:
wenn das kalenderwesen nach guten polizeygrundsaetzen eingerichtet wird ... ist nicht abzusehen, warum man dabey nicht die nebenabsicht haben soll, einkuenfte daraus zu ziehen
Datierung: 1784
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 32 S. 539
- Belegtext:
was das kalenderwesen in den koenigl. preuß. staten betrifft, so ist in dem unter d. 7. maerz 1744 erneuerten und geschaerften edicte befohlen, in den koenigl. preuß. ... landen
... keine andere, als von der koen. preuß. academie der wiss. in Berlin herausgegebene kalender einzufuehren
Datierung: 1784
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 32 S. 565
Kalenderwesen (II)
Erklärung:
zu Kalenderpacht.
Wort danach: Kalenderzeit
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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