Wort davor: Kalbzeit
Kalbzins
Erklärung:
wie Kälbergeld.
vgl.
Kälberpfennig,
Kälberzehnt,
Kalbgeld.
- Belegtext:
das gelt, anstatt deß vichs, auff jhre [der Entlehner] aigne kueh, vmb den jaehrliehen kalbzinß herzuleyhen
Datierung: 1620
Fundstelle: Reyscher,Ges. V 367
- Belegtext:
entweder leiht der verleiher dem bestaender auf dessen eigenes vieh geld und den kalbzins, oder der verleiher kauft dem bestaender sein vieh um ein geringes geld ab, ueberlaeßt
es ihm ... bestandsweise, um den kalbzins, bedingt sich aber ... daß der bestaender die gefahr des viehes allein leiden solle
Datierung: 1785
Fundstelle: Fischer,KamPolR. II 749
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Wort danach: Kaldaunenbank
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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