Belegtext:
daß für die ausfuhr ... der samisch bearbeiteten kalbleder zu zehen gulden für hundert stücke ... der zoll ... festgesetzt werde Datierung: 1807
Fundstelle:Kropatschek,KKGes. 23 S. 151
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)