Kalandsverwandte
Erklärung:
Angehöriger einer Kalandsbrüderschaft.
vgl.
Kaland(s)bruder,
Kalandsbuhle,
Kalandsmitglied.
Wort danach: Kalandszins
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten