Wort davor: Kalandshaus

Kalandsherr

Kalandsherr (I)
Erklärung: geistliches Mitglied einer Kalandsbrüderschaft.
vgl. Kalandspriester, Kalenderherr.

Kalandsherr (II)
Erklärung: in Erfurt volkstümlicher Name für den katholisch gebliebenen Pfarrer.

Wort danach: Kalandshof

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten