Wort davor: Kalandsgefälle

Kalandgeld
Erklärung: an eine Kalandsbrüderschaft zu leistender Beitrag; aM. Lasch-Borchling II 503: "säkularisiertes Vermögen".

Wort danach: Kaland(s)gerät

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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