Wort davor: Kat(en)wurt

Kater, Köt(t)er
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung: letztere Form weitaus überwiegend, auch in den Formen kot(t)er, koiter, koder, koedder, seltener: ketter 15. Jh. Diefenb.-Wülcker 713, mnl. keuter Beekman,DijkR. II 1026, kutter 1463 NrhArch. 3 (1860) 232; hierher wohl auch Azela de cuotere oJ. Gallée,Vorstud. 182, gelegentlich Weiterbildung zu koetterer 1488 (Abschr. 16. Jh.) Niesert,Beitr. I 2 S. 338; das Wort ist in den östlichen Niederlanden und in Norddeutschland (Niederrhein, Westfalen, Niedersachsen, Mecklenburg und Pommern) belegt, auch noch in Hessen; vermutlich Ableitung von Kate 'Haus', doch hält MnlWB. XI 312 Zusammenfall mit einem Wort anderer Herkunft (kot(t)en 'graben') für möglich.

Kater (I)
Erklärung: hintersässiger Kleinbauer, Besitzer einer Kate (I), der nur teilweise an der Nutzung des Gemeindelandes beteiligt und zu Hand-, später mitunter auch zu Spanndiensten verpflichtet ist.
vgl. Inste (II 1).

Kater (II)
Erklärung: übertragene Bedeutung: Hofstelle eines Katers (I), danach auch der dieser anhaftende Waldanteil oder das Holzungsrecht.
vgl. Katengerechtigkeit, Manngut, Taubgut.

Wort danach: Katerdienst

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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