Wort davor: Kassationsstrafe

Kasse
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung: aus mlat. capsa, cassa zunächst über nordfrz. châsse in der Bed. 'Behältnis', insbesondere für Reliquien, im linksrheinischen Gebiet eingewandert (wobei hier Vermischung mit Kasten eintreten kann: vgl. Ende 12.Jh. Wernher vom Nrh. 36/DWB. V 259 s. v. Kasse), dann über ital. cassa seit dem 16. Jh. in der Bed. 'Geldbehältnis' und davon abgeleiteten Bedeutungen weit verbreitet, wobei sich cassa und kassa als Nebenformen (im 18.Jh. auch in Zss. mit deutschen Wörtern häufig noch lateinisch flektiert) neben kasse bis in die Gegenwart erhalten (bair.-öst.).

Kasse (I)
Erklärung: Behältnis.

Kasse (II)

Kasse (II 1)
Erklärung: die Bedeutung von Kasse als Geldbehältnis wird einerseits ausgeweitet und beinhaltet nun sowohl den Aufbewahrungsort einer Kasse (I) als auch im allgemeinsten Sinn jede mit Einnahme und Auszahlung von Geld befaßte Stelle.
Kasse (II 2)
Erklärung: andererseits wird Kasse auf den Inhalt der Kasse (I) beschränkt (nur lexikalisch belegt).
Kasse (II 3)
Erklärung: schließlich bezeichnet Kasse auch eine abgrenzbare Vermögenseinheit und deren Rechnungswesen.
Kasse (III)
Erklärung: Gefängnis.

Wort danach: Kassenabgabe

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten