Wort davor: Kaschubenpanier

Käse
Wortklasse: Maskulinum
sprachliche Erläuterung: schon in germanischer Zeit entlehnt aus lateinisch caseus vgl. Kluge20 356.

Käse (I)
Erklärung: Bedeutung wie neuhochdeutsch.

Käse (I 1)
Erklärung: die Haltbarkeit des festen Labkäses ermöglicht seine Verwendung als Zahlungsmittel bei Abgaben und Entlohnungen, die zugleich seine Herstellung in einheitlicher Größe und Qualität und damit die Überwachung der Käseherstellung durch den genossenschaftlichen oder herrschaftlichen Verband bedingt und zum Teil zu (privilegierten) Qualitätsmarken führt.
vgl. 1Schotte.

Käse (I 2)
Erklärung: in besonderer rechtlicher Beziehung.

Käse (I 2 a)
Erklärung: als geweihter Bissen im gerichtlichen Verfahren.
vgl. Käseurteil.
Käse (I 2 b)
Erklärung: als Teil des Witwenvorbehalts im Erbfall ( Musteil I).
Käse (I 2 c)
Erklärung: als Pfandgegenstand.
Käse (II)
Erklärung: übertragen Richtstätte.

Wort danach: Käseamt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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