Wort davor: Kapellenvogt

Kaper
sprachliche Erläuterung: Lehnwort aus dem Friesischen über das Niederländische, niederländisch kaper 'Freibeuterschiff', dann 'Freibeuter' ist abgeleitet vom Verb kapen, das sich zu friesisch ka-pia 'kaufen' und ka-p 'Kauf', euphemistisch für 'Seeraub', stellt, doch ist nach NlEtymWB. 302 auch Anlehnung an kapen 'Ausschau halten', 'auflauern', mittelhochdeutsch kaffen, in Betracht zu ziehen; vgl. Kluge20 349 und 228 (s.v. gaffen), DudenEtym. 308, Falk-Torp I 494, IEW. 349.
Sachhinweis: vgl. die Literatur bei Kaperei.

Kaper (I)
Erklärung: seekriegsrechtlich: (Privat-)Schiff, das Kaperei treibt.
vgl. Kaperschiff.
Kaper (II)
Erklärung: Ausrüster u./od. Führer eines Kaperschiffs (Kaper I).
Kaper (III)
Erklärung: übertragen.

Kaper (III 1)
Erklärung: in Friedenszeiten (17./18. Jh.) auf türkische und andere seekriegsrechtlich nicht zur Kaperei ermächtigte Seeräuber (Piraten).
Kaper (III 2)
Erklärung: auf denjenigen, der entlaufene Leibeigene wieder einfängt.

Wort danach: Kaperbrief

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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