Wort davor: Kapellenvogt
Kaper
sprachliche Erläuterung:
Lehnwort aus dem Friesischen über das Niederländische, niederländisch kaper 'Freibeuterschiff', dann 'Freibeuter' ist abgeleitet vom Verb kapen, das sich zu friesisch ka-pia 'kaufen' und ka-p 'Kauf', euphemistisch für 'Seeraub', stellt, doch ist nach NlEtymWB. 302 auch Anlehnung an kapen 'Ausschau halten', 'auflauern', mittelhochdeutsch kaffen, in Betracht zu ziehen; vgl. Kluge20 349 und 228 (s.v. gaffen), DudenEtym. 308, Falk-Torp I 494, IEW. 349.
Sachhinweis:
vgl. die Literatur bei Kaperei.
Kaper (I)
Erklärung:
seekriegsrechtlich: (Privat-)Schiff, das Kaperei treibt.
vgl.
Kaperschiff.
- Belegtext:
weil unsere [der Rigafahrer] schiffe wegen des auf ihrer mat. [König von Polen] kaper erlangten arrests ... in offene sehe genommen
Datierung: nach 1600
Fundstelle: Rigafahrer 235
- Belegtext:
[holländische Wachtschiffe] hebben ... opgebracht ... een kaper met 16 stucken
Datierung: 1652
Fundstelle: TrübnerWB. IV 95
- Datierung: 1711
Fundstelle: Rädlein 525
- Datierung: 1741
Fundstelle: Frisch I 164
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- in Google Books
- Belegtext:
[Überschrift:] von flotten und capern
Datierung: 1750
J.J. Surland, Grunds. des europäischen Seerechts (1750) 117
- Belegtext:
flotten und caper haben auf der see eben diejenigen rechte, welche auf dem lande den armeen und parteygaengern zukommen. ... sie muessen demnach die feindlichen, wo sie koennen, anzugreifen und zu verjagen suchen
Datierung: 1750
J.J. Surland, Grunds. des europäischen Seerechts (1750) 117
[weitere Angaben: oder zu II?]
- Datierung: 1774
Fundstelle: Adelung I 1175
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1776
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. VII 634
- Belegtext:
[ist] eine ordre der englischen regierung zur ausrüstung von capern gegen preussische schiffe ausgefertigt worden, wodurch also der krieg förmlich erklärt ist
Datierung: 1806
Fundstelle: Botzenhart,Frhr.v.Stein II 89
- Datierung: 1823
Fundstelle: StaatsbMag. II 405
- Datierung: 1823
Fundstelle: StaatsbMag. II 407
- Datierung: 1823
Fundstelle: StaatsbMag. III 380 u. 471
Kaper (II)
Erklärung:
Ausrüster u./od. Führer eines Kaperschiffs (Kaper I).
Kaper (III)
Erklärung:
übertragen.
Kaper (III 1)
Erklärung:
in Friedenszeiten (17./18. Jh.) auf türkische und andere seekriegsrechtlich nicht zur Kaperei ermächtigte Seeräuber (Piraten).
- Datierung: 1766
Fundstelle: PreußAssekuranz- u. HavereiO. 141
- Belegtext:
es fehlet aber ... auch an capern nicht, welche ohne authoritaet sich zum raube anschicken und die alleinig den eigentlichen namen von piraten fuehren
Datierung: 1769
Fundstelle: HambGSamml. VII 265
Kaper (III 2)
Erklärung:
auf denjenigen, der entlaufene Leibeigene wieder einfängt.
- Belegtext:
als ein geworbener vertheidiger des reiches [dh. Söldner des deutschen Reichs] ... blieb seine person fuer jedem kaper sicher
Datierung: 1793
Fundstelle: Lang,Steuerverf. 154
Wort danach: Kaperbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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