Wort davor: Kalitenmacher

Kalk

Kalk (I)
Erklärung: Bestimmungen über das Brennen und Löschen von Kalk.
vgl. Kalkbrennen, Kalkbrenner, Kalkbrennerei.

Kalk (I 1)
Erklärung: Recht, Kalk zu brennen.

Kalk (I 2)
Erklärung: Verbot, Kalk zu brennen.
Kalk (I 3)
Erklärung: Art, Kalk zu brennen.
Kalk (I 4)
Erklärung: Abgabe von gebranntem Kalk.
Kalk (I 5)
Erklärung: Abgabe von gelöschtem Kalk.
Kalk (II)
Erklärung: Bestimmungen über Vertrieb (Kauf und Verkauf) von Kalk.

Kalk (II 1)
Erklärung: bei Kalküberlassung im Kalkhof.
Kalk (II 2)
Erklärung: marktpolizeiliche Vorschriften.

Kalk (II 2 a)
Erklärung: für Kauf.
Kalk (II 2 b)
Erklärung: für Verkauf.
Kalk (II 3)
Erklärung: beim Stapelrecht als Stapelgut.
Kalk (II 4)
Erklärung: insbesondere Maßbestimmungen.
Kalk (III)
Erklärung: Gebrauch (bzw. Mißbrauch) von Kalk bei verschiedenen Anlässen.

Kalk (III 1)
Erklärung: bei Folterung.
Kalk (III 2)
Erklärung: bei Bestattung von Pestleichen.
Kalk (III 3)
Erklärung: als verbotener Weinzusatz.
Kalk (IV)
Erklärung: sonstiges.

Kalk (IV 1)
Erklärung: nicht zur Fahrnis gehörig.
Kalk (IV 2)
Erklärung: als Gemeindenutzung.
Kalk (IV 3)
Erklärung: als Regal.
Kalk (IV 4)
Erklärung: (bei Lohnzahlung) beim Verladen beziehungsweise Transport.
Kalk (IV 5)
Erklärung: Abgabe bei Erbschaft.

Wort danach: Kalkamt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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