Wort davor: Kalitenmacher
Kalk
Kalk (I)
Erklärung:
Bestimmungen über das Brennen und Löschen von Kalk.
vgl.
Kalkbrennen,
Kalkbrenner,
Kalkbrennerei.
Kalk (I 1)
Erklärung:
Recht, Kalk zu brennen.
Kalk (I 2)
Erklärung:
Verbot, Kalk zu brennen.
- Belegtext:
durch ein reskript vom 12. januar 1760 ... wurde verboten, daß bei 10 rthlr. strafe fuer jeden scheffel kein kalk zum duenger und ackerbau gebrannt und verkauft werden solle
Datierung: 1808
Fundstelle: Krug,StaatswPreuß. 226
Kalk (I 3)
Erklärung:
Art, Kalk zu brennen.
- Belegtext:
die bau-ordnung bestimmt wegen des kalchs dreyerley: wie die kalchsteine beschaffen und zum brennen vorbereitet seyn muessen ... wie der kalch zu guter wehrschaft und kaufmannsgut gebrannt werden soll
Datierung: 1815
Fundstelle: WirtRealIndex II 413
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
Kalk (I 4)
Erklärung:
Abgabe von gebranntem Kalk.
- Belegtext:
daß ihr [die unterthanen] ... von allen dem kalch / so gebrennt wird / zu unsern kayserl. und andern hoffgebaeuen ... die zehende muth ... oder ... die 20ste muth ... abzufuehren schuldig seyn
Datierung: 1694
Fundstelle: CAustr. I 638
Faksimile
- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
von denen nicht zu eigenem beduerfniß gebrannten, sondern verkauften ziegeln und kalk ... ist die handlungsaccise nicht zu geben
Datierung: 1793
Fundstelle: Schwarz,LausWB. III 152
Faksimile
Kalk (I 5)
Erklärung:
Abgabe von gelöschtem Kalk.
- Belegtext:
von einem zentner kalch abzulöschen [soll gegeben werden] 4 pfennig
Datierung: 1589
Fundstelle: ElsWB. I 434
Kalk (II)
Erklärung:
Bestimmungen über Vertrieb (Kauf und Verkauf) von Kalk.
Kalk (II 1)
Erklärung:
bei Kalküberlassung im Kalkhof.
- Belegtext:
[soll der kalkschreiber] niemand einigen kalk zukommen ... lassen, er bringe denn ein zeichen, so anno 1692 gebrannt, nebst einem zettel von des protempore verwaltenden herrn ... hand
Datierung: 1695
Fundstelle: HambGSamml. II 55
Faksimile
- in Google Books
Kalk (II 2)
Erklärung:
marktpolizeiliche Vorschriften.
Kalk (II 2 a)
Erklärung:
für Kauf.
- Belegtext:
das ... nyemant kain kalick, den man zu markt füret, kaufen soll, es sey dan ein nemlicher kauf von den geschworen messern des kalks darumb gemacht
Datierung: 1502
Fundstelle: NjblFrkG. 10 (1915) 74
Kalk (II 2 b)
Erklärung:
für Verkauf.
- Belegtext:
daß ein muth hieher bringenden kalch pr. 5. fl. ... mit leidentlichen gewinn allhier zu Wienn verkaufft werden koenne
Datierung: 1687
Fundstelle: CAustr. I 640
Faksimile
- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
der seinen kalch nicht ... auff den gewöhnlichen marckt zu maß fuehrete / sondern solchen ... auff der strassen ... verkauffte / dem solle roß und wagen sambt dem ... kalch ... confiscirt ... werden
Datierung: 1694
Fundstelle: CAustr. I 639
Faksimile
- digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
durch ein reskript vom 12. januar 1760 ... wurde verboten, daß bei 10 rthlr. strafe fuer jeden scheffel kein kalk zum duenger und ackerbau gebrannt und verkauft werden solle
Datierung: 1808
Fundstelle: Krug,StaatswPreuß. 226
Kalk (II 3)
Erklärung:
beim Stapelrecht als Stapelgut.
- Belegtext:
nemen scal ... calc ... behalven thad to schepen scal, leggen uppen then werthere benethen ther brugge
Datierung: 1303/08
Fundstelle: BremRQ. 59 (nr. III 11)
Textarchiv: BremRQ. 59
- Datierung: 1541
Region/Autor/Textsorte:
Dordrecht
Fundstelle: Gönnenwein,Stapelr. 140
Kalk (II 4)
Erklärung:
insbesondere Maßbestimmungen.
Kalk (III)
Erklärung:
Gebrauch (bzw. Mißbrauch) von Kalk bei verschiedenen Anlässen.
Kalk (III 1)
Erklärung:
bei Folterung.
- Belegtext:
seindt nachfolgendte persohnen in gefenkhnussen ... mit einem wannen baadt von siedheißem wasser mit kalch, salltz, pfeffer ... zugerichtet ... vnd ... verbrent worden
Datierung: 1631
Fundstelle: Leitschuh,HexwFranken 35
Kalk (III 2)
Erklärung:
bei Bestattung von Pestleichen.
- Belegtext:
der totengreber soll ... die rechten tiefe graben und kalch gnug uff die cerpel schütten
Datierung: 1519
Fundstelle: KonstanzStat. 150
Kalk (III 3)
Erklärung:
als verbotener Weinzusatz.
- Belegtext:
eyn gebot machen und ... virkunden ... daz nyemant ... keynen kalg ... in keynen win ... me dun sulde
Datierung: 1419
Fundstelle: Erler,Ingelh. III 46
- Belegtext:
wo auch hinfuero einiger kauffmann, schiff- oder fuhrmann ... den wein mit kalck ... faelschen wuerde
Datierung: 1577
Fundstelle: RPO. 1577 S. 386
Faksimile
Kalk (IV)
Erklärung:
sonstiges.
Kalk (IV 1)
Erklärung:
nicht zur Fahrnis gehörig.
Kalk (IV 2)
Erklärung:
als Gemeindenutzung.
- Belegtext:
sollen ... ihnen [den Ungehorsamen] ... alle bürgerliche beneficia als: brand, visier, leutgeben, ziegl, kalk, holz ... denegirt ... werden
Datierung: 1668
Fundstelle: MHungJurHist. V 2 S. 270
Kalk (IV 3)
Erklärung:
als Regal.
Kalk (IV 4)
Erklärung:
(bei Lohnzahlung) beim Verladen beziehungsweise Transport.
- Belegtext:
zal men nemen te scroedeghelde ... van korne, van steen, van kalc ... dat men vorder draghet dan vors. es daeraf zal men gheven weselic loen na dat die gang verre es
Datierung: 1397
Fundstelle: BredaHeerlRbr. I 356
Kalk (IV 5)
Erklärung:
Abgabe bei Erbschaft.
Wort danach: Kalkamt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten