Wort davor: Käfervogt

1Kaff
sprachliche Erläuterung: Etymologie?; zu gaffen?

1Kaff (I)
Erklärung: "das auf Verwandtschaft beruhende Erbrecht, insb. an Gütern, die noch der Leibzucht des überlebenden Ehegatten unterworfen sind".

1Kaff (II)
Erklärung: wohl allgemein Anwartschaft des gesetzlichen Erben.

Wort danach: 2Kaff

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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