Wort davor: Käfervogt
1Kaff
sprachliche Erläuterung:
Etymologie?; zu gaffen?
1Kaff (I)
Erklärung:
"das auf Verwandtschaft beruhende Erbrecht, insb. an Gütern, die noch der Leibzucht des überlebenden Ehegatten unterworfen sind".
- Belegtext:
begert an eime orteil czu erfarin, obe die kinder des mannes enckeln icht rechtens haben czu den kaffe
Datierung: 1399
Fundstelle: Erler,Ingelh. I 75
1Kaff (II)
Erklärung:
wohl allgemein Anwartschaft des gesetzlichen Erben.
- Belegtext:
keuffte er umb den andirn sinen kaiff an sinir mudir
Datierung: 1400
Fundstelle: Erler,Ingelh. I 137
[weitere Angaben: ebd. 216]
Wort danach: 2Kaff
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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