Wort davor: Kajüte
Kajütengut
- Belegtext:
ein jeder schiffer muß ... gleich nach seiner ankunft im hafen ... seine inne gehabte ladung cajueten- und volks-gut ... declariren
Datierung: 1789
Fundstelle: NCCPruss. VIII 3046
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Wort danach: Kajütenjunge
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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