Wort davor: Kaisertodesfall
Kaisertrauer
- Belegtext:
die kaisertrauer, vermöge deren nach des kaisers tode nicht nur die fürsten eine hoftrauer anlegen, sondern auch in allen kirchen teutscher territorien auf landesherrlichen befehl das trauergeläute statt findet
Datierung: 1804
Fundstelle: Gönner,StaatsR. 432
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Wort danach: Kaisertum
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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