Kaiserkarlstag
Erklärung:
Fristsetzung in der Rechtsprechung, die nach der Tradition auf Satzungen Karls des Großen zurückgeht.
vgl.
Kaisertag,
Karl (II 2).
Wort danach: Kaiserkirchweih
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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