Wort davor: Kaiserskamp

Kaiserkarlstag
Erklärung: Fristsetzung in der Rechtsprechung, die nach der Tradition auf Satzungen Karls des Großen zurückgeht.
vgl. Kaisertag, Karl (II 2).

Wort danach: Kaiserkirchweih

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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