Wort davor: Kaisergeld

Kaisergericht

Kaisergericht (I)

Kaisergericht (II)
Erklärung: überhaupt kaiserliches Gericht oder solches, das seine Befugnis vom Kaiser ableitet.

Wort danach: Kaisergeschichte

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten