Wort davor: Kaiserfreiheit

Kaisersfriede
Erklärung: vom Kaiser zugesagter (rechtlicher) Schutz oder Schutzbündnis zur Befriedung und Sicherheit eines Landes oder bestimmter Plätze.
vgl. 1Friede (I 3), 1Friede (VIII 3).

Wort danach: Kaisergebot

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten