Wort davor: Kaibediente

Kaichen
Erklärung: Ortsname; "die zum Gerichtswahrzeichen gehörige Siedlung"? H. Braun, Der Ortsname Kaichen/FriedbergGBl. 16 (1949) 89ff.
sprachliche Erläuterung: zu Kak (II)? zu Koog?

Wort danach: Kaideich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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