Kaichen
Erklärung:
Ortsname; "die zum Gerichtswahrzeichen gehörige Siedlung"? H. Braun, Der Ortsname Kaichen/FriedbergGBl. 16 (1949) 89ff.
sprachliche Erläuterung:
zu Kak (II)? zu Koog?
Wort danach: Kaideich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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