Wort davor: Kahnpfennig
Kahnschiffer
vgl.
Kahnfahrer,
Kahnführer.
- Belegtext:
bemeldte kahn-schiffer verbinden sich kraft dieses unter einander in bester form rechtens
Datierung: 1766
Fundstelle: QHambSchiffahrt 284
- Belegtext:
kahnschiffer und holzfloesser sind ... von den buehnen und abbruechigen ufern zu weisen
Datierung: 1787
Fundstelle: NCCPruss. VIII 932
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- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
Wort danach: Kahnzins
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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