Wort davor: Kahngroschen
Kahninhaber
Erklärung:
Kahnbesitzer.
- Belegtext:
befehl, ... den fischern und kahninhabern ... die ueberlassung ihrer kaehne ... an junge leute zum selbstfahren zu verbieten
Datierung: 1814
Fundstelle: GesAnhBernb. III 281
Wort danach: Kahnknecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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