Wort davor: Kafillerlehen
Kafillerzins
vgl.
Kafillereigerechtigkeit.
- Belegtext:
den von seiner meisterey seither 1719 zu entrichten schuldigen jaehrlichen caviller-zins, an einer roß-haut, nebst 4 gr. gelde ... abzutragen
Datierung: 1753
Fundstelle: Klingner III 753
- Belegtext:
der kafillerzins, welchen er [der Kafiller] für die übung seines amtes der obrigkeit entrichtet
Datierung: 1775
Fundstelle: Adelung II 1464
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
kafillertins. die abgabe, welche der abdecker an die obrigkeit entrichtet
Fundstelle: Berghaus II 59
Wort danach: Kafler
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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