Wort davor: Kafillerknecht
Kafillerlehen
Erklärung:
Amt des Abdeckers, auch das damit verbundene Lehen.
vgl.
Abdeckerlehen,
Büttellehen,
Henkerlehen.
- Belegtext:
gehoeret doch zur landesfuerstlichen hohen gerechtsame, ein hencker- abdecker- oder caviller-lehn daraus zu machen
Datierung: 1753
Fundstelle: Klingner III 783
- Belegtext:
giebet es auch cavillerlehen, da an statt der lehnwaare jaehrlich ein paar handschuhe von hunde-leder geliefert werden muessen
Datierung: 1755
Fundstelle: Hellfeld II 836
- Datierung: 1775
Fundstelle: Adelung II 1464
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Datierung: 1784
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 32 S. 279
Wort danach: Kafillerzins
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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