Wort davor: Kafillerknecht

Kafillerlehen
Erklärung: Amt des Abdeckers, auch das damit verbundene Lehen.
vgl. Abdeckerlehen, Büttellehen, Henkerlehen.

Wort danach: Kafillerzins

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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