Belegtext:
muß die profession, einen kaffeeschenken (kaffeewirth) abzugeben, nicht einem jeden, der nur ein buerger ist, verstattet werden Datierung: 1784
Fundstelle:Krünitz,Enzykl. 32 S. 257
Belegtext:
koennen kaffee- und speisewirthe sich die zu ihrer consumtion benoethigten materialwaaren selbst verschreiben Datierung: 1803
Fundstelle:NCCPruss. XI 1891
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Belegtext:
gast- und caffewirthe ... welche verbotene spiele bei sich dulden, sollen dreihundert thaler strafe entrichten Datierung: 1808
Region/Autor/Textsorte:
Preußen
Fundstelle:v.Berg,PolR. VI 2 S. 207
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