Wort davor: Kaffeekrämerei
Kaffeemakler
Wortbildungshinweis: zu
Makler.
- Belegtext:
makler diejenigen sind, welche oeffentlich autorisirt sind, zwischen mehreren kaufleuten waaren und kaufmaennische geldgeschaefte zu stande zu bringen; ... auch selbst fuer einzelne gegenstaende
giebt es makler, z.b. taback-, caffee-, zucker- und andre makler
Datierung: 1828
Fundstelle: Pöhls,HR. I 112
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- digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Wort danach: Kaffeemühle
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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