Wort davor: Kaffeegucken
Kaffeehandel
- Belegtext:
daß ihm ... möge ... erlaubet werden, den kaffeehandel ... führen zu dürfen
Datierung: 1768
Fundstelle: ZDKulturg.2 4 (1875) 762
- Belegtext:
soll der caffeehandel außer landes nur allein denen im lande wohnenden kaufleuten ... vorbehalten bleiben
Datierung: 1781
Fundstelle: NCCPruss. VII 72
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- Belegtext:
welcher ... rohen und ungebrannten kaffe unter einem pfunde verkauft ... soll von jedem loth, so er unter einem pfunde verkauft, zum erstenmal in 2 fl., zum zweytenmal in 4 fl., zum drittenmal in 6 fl.
verfaelligt, und bey dem drittenmal zugleich alles uebrigen erlaubten kaffe-handels verlustig erklaert [werden]
Datierung: 1782
Fundstelle: WeistNassau II 244
Wort danach: Kaffeehändler
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten