Wort davor: Kabinettsmaßregel

Kabinettmeister
Erklärung: Spezialarbeiter, der einem Kabinett, d.h. einer Fabrikabteilung in der Bijouterieindustrie, vorsteht.

Wort danach: Kabinettsmittel

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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