Wort davor: Kabelzins

Kabinett
Erklärung: ursprünglich persönliches Arbeitszimmer eines Fürsten, dann persönliches Regiment (mit seinen engsten Ratgebern); später allgemein Ministerium; als Fremdwort war dieses Wort seinerzeit nicht näher zu behandeln.

Wort danach: Kabinettsaufwärter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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