Kabinett
Erklärung:
ursprünglich persönliches Arbeitszimmer eines Fürsten, dann persönliches Regiment (mit seinen engsten Ratgebern); später allgemein Ministerium; als Fremdwort war dieses Wort seinerzeit nicht näher zu behandeln.
Wort danach: Kabinettsaufwärter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten