Wort davor: Kabelzeit
Kabelzettel
Erklärung:
Schein, den der Brauberechtigte erhält.
vgl.
Kabelhaus,
Kabelregister (I).
- Belegtext:
kabelzeddel. solches nicht sowol um der brau-erben willen als welche ihre kabel-zeddel schon haben, als denen mältzern zur nachricht; ... weil nun, ...
ein jedweder sein looß aus dem kabel-zeddel schon weiß
Datierung: 1722
Fundstelle: Beier,HdwLex. 204
- Datierung: 1741
Fundstelle: Frisch I 503
Faksimile
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Wort danach: Kabelzins
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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