Wort davor: Kabelrecht
Kabelregister
Wortbildungshinweis: zu
Register.
Kabelregister (I)
Erklärung:
Register über das Braukabel.
- Belegtext:
kabel-register. bey denen brauern, da das kabeln vornehmlich im brauch, wird ein kabelregister gehalten
Datierung: 1722
Fundstelle: Beier,HdwLex. 204
- Datierung: 1741
Fundstelle: Frisch I 503
Faksimile
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Kabelregister (II)
Erklärung:
Verzeichnis der durch Trockenlegung gewonnenen 1Kabel (II 1) nach ihrer Größe und ihrem Besitzer.
vgl.
Deichbrief (II),
Deichbuch (I),
Deichrolle.
Wort danach: Kabelschloß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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