Wort davor: Kabelrecht

Kabelregister
Wortbildungshinweis: zu Register.

Kabelregister (I)
Erklärung: Register über das Braukabel.

Kabelregister (II)
Erklärung: Verzeichnis der durch Trockenlegung gewonnenen 1Kabel (II 1) nach ihrer Größe und ihrem Besitzer.
vgl. Deichbrief (II), Deichbuch (I), Deichrolle.

Wort danach: Kabelschloß

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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