Wort davor: Kabellänge
Kabelmann
- Belegtext:
zu kabeln macht haben, ist: ins lohs mit gehören, und sind unter denen bauers-leuten kabel-männer, so nach der reihe frohnen; anderswo, nach der zeche
Datierung: 1722
Fundstelle: Beier,HdwLex. 203
Wort danach: Kabelmaßdeich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten