Wort davor: Kabeljaubrackerordnung

Kabelkondition
Erklärung: Bedingung, unter der neueingedeichtes Land an die Teilhaber zugewiesen wird.
Wortbildungshinweis: zu Kondition.

Wort danach: kabelkühlen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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