Wort davor: Justizwesen
justizwidrig
Erklärung:
dem Recht beziehungsweise den Gesetzen widersprechend.
- Belegtext:
diejenige, die durch ungegruendete vorstellungen und irrige begriffe zu einem justizwidrigen entschluß rath und anlaß gegeben haetten
Datierung: 1774
Fundstelle: Moser,JustizVerf. II 973
- Datierung: 1804
Fundstelle: Gönner,GemProz.2 I 69
Wort danach: Justizwürde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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