Wort davor: Justizwerk

Justizwesen
Erklärung: Rechtsprechung und Geschäftsgang der Gerichte und Justizbehörden.
vgl. Justizwerk (I), Justizzustand.

Wort danach: justizwidrig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten