Wort davor: Justizverwaltungsamt
Justizverweigerung
Erklärung:
rechtswidrige Ablehnung gerichtlichen Einschreitens.
vgl.
Justizhemmung,
Justizweigerung.
- Datierung: 1616
Fundstelle: RepRKGKoblenz 144
[weitere Angaben: urk.?]
- Datierung: 1701
Fundstelle: RepRKGKoblenz 37
[weitere Angaben: urk.?]
- Belegtext:
bei einer justizverweigerung
Datierung: 1792
Fundstelle: Herchenhahn,Reichshofrat I 291
Faksimile
- Belegtext:
das cammergericht soll in erster instanz ... [nur bei] justizverweigerung oder verzögerung [erkennen]
Datierung: 1804
Fundstelle: v.Berg,PolR. IV 62
Faksimile
- in Google Books
- Belegtext:
wenn in einem bundesstaate der fall einer justizverweigerung eintritt
Datierung: 1820
Region/Autor/Textsorte:
Wiener Schlußakte
Fundstelle: QStaatsR. 33
Wort danach: Justizverweser
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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