Wort davor: Justizverwaltungsamt

Justizverweigerung
Erklärung: rechtswidrige Ablehnung gerichtlichen Einschreitens.
vgl. Justizhemmung, Justizweigerung.

Wort danach: Justizverweser

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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