Wort davor: Justizstelle

Justizübung
Erklärung: Durchführung, Ausübung der Gerichtsbarkeit beziehungsweise Rechtspflege (durch den Kaiser).
vgl. Justizbesorgung, Justizverrichtung.

Wort danach: Justizumtrieb

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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