Wort davor: Justizsportelrechnung

Justizstelle

Justizstelle (I)
Erklärung: Gericht, Justizbehörde.

Justizstelle (II)
Erklärung: planmäßige Stelle für Richter bzw. Justizbeamte.

Wort danach: Justizübung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten