Wort davor: Justizratsrang

Justizsache

Justizsache (I)
Erklärung: streitige Rechtssache; seit Beginn der Verwaltungsgerichtsbarkeit (Wende 18./19. Jh.) auch Verwaltungsmaßnahme, deren Überprüfung und endgültige Entscheidung zur Kompetenz der ordentlichen Gerichte oder Justizbehörden gehört.
vgl. Justizangelegenheit.

Justizsache (II)
Erklärung: kirchenrechtlicher Streitfall.

Wort danach: justizschädlich

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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