Wort davor: Justizrätin
Justizratmann
Erklärung:
Angehöriger eines Justizrats (I).
- Belegtext:
in wiefern eine solche einzele gerichts-person, z.b. ein justitz-rath-mann ... dergleichen actum repentinum, ohne besondern auftrag, gueltigerweise vornehmen koenne?
Datierung: 1785
Fundstelle: NCCPruss. VII 3089
Faksimile
- digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
Wort danach: Justizratspräsident
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten