Wort davor: Justizpflegsausweis

Justizpfleger

Justizpfleger (I)
Erklärung: von den Grafen Karls des Großen gesagt.

Justizpfleger (II)
Erklärung: Jurist, der von einer oder mehreren Grundherrschaften zur Ausübung ihrer Lokalgerichtsbarkeit eingestellt wird.

Wort danach: Justizpolizeirecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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