Wort davor: Justizpflegsausweis
Justizpfleger
Justizpfleger (I)
Erklärung:
von den Grafen Karls des Großen gesagt.
Justizpfleger (II)
Erklärung:
Jurist, der von einer oder mehreren Grundherrschaften zur Ausübung ihrer Lokalgerichtsbarkeit eingestellt wird.
- Belegtext:
wenn ein dominium diese verbindlichkeit nicht erfuellet, und ... am 1 sten oktober l.j. nicht wirklich, einen solchen justiz-pfleger bestellet
Datierung: 1795
Fundstelle: Kropatschek,KKGes. V 152
Wort danach: Justizpolizeirecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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