Justizmord
Erklärung:
Todesurteil über einen (für schuldig gehaltenen) Unschuldigen, beziehungsweise dessen Vollstreckung; gegebenenfalls auch ein sonstiges Fehlurteil.
vgl.
Gerichtsmord.
Wort danach: Justizoberaufseher
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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